Einleitende Bestimmungen:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur "AGB" oder “Bedingungen”) hat die MOTOPOINT, a.s. (AG) mit Sitz Vrchovina 88, CZ 509 01 Nová Paka (im Folgenden nur “MOTOPOINT” genannt),
Ident.-Nr.: 25989472
USt-IdNr.: 240-25989472
als Verkäuferin der nachgenannten Produkte erlassen, um die Voraussetzungen, Bedingungen und Erfordernisse zur Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäfte festzulegen.
2. Jede Person, die durch Unterzeichnung dieser Bedingungen oder eines anderen Dokuments oder in einer anderen Form bestätigt, dass sie diesen Bedingungen zustimmt, erklärt zugleich, dass sie die Bedingungen in ihrer geltenden Fassung vollständig akzeptiert.
3. Diese Bedingungen gelten auch, wenn die MOTOPOINT mit einer anderen Person besondere Bedingungen für spezielle Lieferungen vereinbart, und zwar unterstützend für die in den besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich vereinbarten Angelegenheiten. Im Falle abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten die Bestimmungen der besonderen Bedingungen.
I.
Verwendete Begriffe und Termine
1. Käufer ist eine Person, die nach diesen Bedingungen eine Bestellung an die MOTOPOINT ausstellt.
2. Unter Leistung werden die durch die MOTOPOINT in Einklang mit ihrem Unternehmungsgegenstand gelieferten Waren verstanden.
3. Unter Waren werden Produkte verstanden, die in den Preislisten oder Katalogen der MOTOPOINT mit Bezeichnung, Preis und ggf. mit Bestellnummer angeführt werden. Die Spezifikation der Ware nach Menge und Art hat stets auf den nachgenannten Belegen zu erfolgen.
4. Unter Nicht-Standard-Ware wird in der Preisliste nicht genannte Ware (bzw. in der Preisliste mit der Anmerkung „nur auf Bestellung“ versehene Ware) verstanden, die die MOTOPOINT nach besonderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen liefert.
5. Bestellung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft des Käufers gegenüber der MOTOPOINT mit dem Ziel, von ihr eine Leistung zu erhalten.
Wesentliche Angaben und Erfordernisse in der Bestellung sind folgende:
a) Vorname und Familienname bzw. Firma des Käufers;
b) Wohnort bzw. Sitz des Käufers;
c) Liefer- und Rechnungsadresse, soweit sie vom Wohnort oder Sitz des Käufers abweichen;
d) Identifikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers;
e) Bankverbindung und Kontonummer des Käufers;
f) Warenart und Warenmenge;
g) Warenbezeichnung nach den Positionen in der Preisliste der MOTOPOINT;
h) Unterschrift des Käufers bzw. eines satzungsmäßigen oder bevollmächtigten Vertreters oder eines im laufenden Geschäftsverkehr zeichnungsberechtigten Mitarbeiters des Käufers, der berechtigt ist, die Ware nach dem Kaufvertrag zu bestellen, unter Angabe seines vollen Namens;
i) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie des Gewerbescheins, Bescheinigung über die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler als Anlage der Bestellung, es sei denn, dass diese Dokumente der MOTOPOINT bereits früher vorgelegt wurden;
j) Im Fall einer telefonischen Bestellung ist anstatt der Angaben nach den Bestimmungen a) bis i) das Kundenpasswort oder eine von MOTOPOINT generierte Nummer anzugeben;
k) Angabe über den Eintrag im Handelsregister einschließlich der Registrierungsnummer dieser Eintragung, soweit der Käufer im Handelsregister eingetragen ist.
Die MOTOPOINT ist berechtigt, eine Bestellung, die wesentliche Erfordernisse nicht erfüllt, abzulehnen oder dem Besteller zur Vervollständigung zurückzusenden, wobei dem Besteller eine angemessene Frist einzuräumen ist. Deren vergeblicher Ablauf hat zur Folge, dass die Bestellung als nie zugestellt angesehen wird.
Die MOTOPOINT behält sich das Recht vor, jederzeit die Berechtigung der Bestellung zu überprüfen, insbesondere durch telefonischen Rückruf zur Überprüfung der Identität jener Person, die die telefonische Bestellung aufgegeben hat, oder durch Überprüfung der Unterschrift auf der Faxbestellung oder anderen schriftlichen Bestellung anhand des vom Käufer vorgelegten Unterschriftsmusters.
Wird ein Mangel festgestellt, insbesondere ein Widerspruch in den Angaben zu Personen, die berechtigt sind, Ware zu bestellen, und bei Abweichungen der Unterschrift auf der Bestellung und von der auf dem Unterschriftsmuster, ist die MOTOPOINT berechtigt, die bestellte Leistung abzulehnen.
Die Bestellung ist der Entwurf eines Kaufvertrages. Durch Leistung seitens der MOTOPOINT gemäß Bestellung kommt es zum Abschluss des Kaufvertrages im vollen Ausmaß. Falls zur Bestellung von der MOTOPOINT ein schriftliches, elektronisches oder anderes Formular veröffentlicht wurde, hat der Käufer die Bestellung der Ware grundsätzlich auf diesem Formular vorzunehmen.
6. Liefer- oder Leistungszeit der MOTOPOINT (im Folgenden nur „Lieferung“) ist der Übergabezeitpunkt der Ware an den Käufer oder den ersten Frächter. Teilleistungen sind zulässig und der Käufer ist nicht berechtigt, sie abzulehnen, sofern nicht im Vertrag etwas anderes festgelegt ist.
7. Unter Mängelrüge wird ein einseitiges Rechtsgeschäft des Käufers zur Geltendmachung seiner Ansprüche aus der Haftung für Warenmängel verstanden. Die Mängelrüge muss nach der Reklamationsordnung der Gesellschaft MOTOPOINT erfolgen, die einen untrennbaren Bestandteil dieser Bedingungen darstellt.
8. Unter Rechnung versteht man ein in Art. III dieser Bedingungen genanntes Dokument.
9. Fälligkeitstermin ist ein von der MOTOPOINT bestimmter Tag, bis zu dem der Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer auf das Konto der MOTOPOINT gutgeschrieben sein muss, oder bis zu dem die Leistung in bar an MOTOPOINT zu bezahlen ist.
10. Sofern die MOTOPOINT nicht für einen einzelnen Käufer eine spezielle Preisliste ausgegeben hat, wird unter Preisliste die offizielle Übersicht über die Preise der Waren im Angebot der MOTOPOINT in der Fassung ihrer Ergänzungen verstanden. Die MOTOPOINT behält sich das Recht vor, die Preisliste nach eigenem Ermessen beliebig zu ändern. Für die einzelnen Käufe ist der Preis nach der zum Ausstellungszeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste entscheidend. Die Preisliste gilt ab dem Tag ihrer Herausgabe im Sitz der MOTOPOINT oder ab Veröffentlichung der Preisliste auf den Seiten des Onlineshops www.motonet.cz. Die MOTOPOINT veröffentlicht eine Information über die Herausgabe der Preisliste im INTERNET auf den Internetseiten der MOTOPOINT www.motopoint.czoder im Onlineshop unter www.motonet.cz
11. Backorder ist eine alternative Lösung für den Fall eines Rückstands, wenn also der MOTOPOINT vom Käufer bestellte Ware nicht in der gewünschten Frist zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass die MOTOPOINT nach Erhalt einer solchen Bestellung den Besteller in eine Warteliste aufnimmt und seine Bestellung weiter verfolgt. Falls die MOTOPOINT nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Leistung erfüllt, teilt die MOTOPOINT dem Käufer den nächstmöglichen Ersatzliefertermin mit oder schlägt die Aufhebung der Bestellung vor.
II.
Lieferbedingungen
1. Kaufgegenstand ist die durch die MOTOPOINT gelieferte Ware. Die Auswahl der Ware nimmt der Käufer durch seine Bestellung nach der Preisliste oder einer ähnlichen von der MOTOPOINT zu diesem Zweck ausgestellten Unterlage bzw. durch Erstellung der Bestellung im Bestellprogramm Motonet CD oder im Onlinesystem motonet.cz vor. Die MOTOPOINT verpflichtet sich, über die Herausgabe einer neuen Preisliste zumindest durch Veröffentlichung auf ihren Internetseiten zu informieren.
2. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren nur aufgrund einer Bestellung des Käufers geliefert. Bestellungen haben in schriftlicher Form, per Fax oder durch Datenübertragung über das INTERNET oder telefonisch zu erfolgen. Erfolgt die Bestellung anders als schriftlich, behält sich die MOTOPOINT das Recht vor, die Leistung nicht ohne nachträgliche schriftliche Bestätigung zu erbringen.
Die Bestellung von Nicht-Standard-Waren hat der Besteller stets in schriftlicher Form aufzugeben.
3. Die MOTOPOINT ist berechtigt, ohne jegliche Sanktionen durch den Käufer eine Leistung abzulehnen, falls sie sich damit zu einer unmöglichen, nachteiligen oder offenbar im Widerspruch mit üblichen Regeln stehenden Leistung verpflichten würde. Des Weiteren ist sie berechtigt, die Leistung stets dann abzulehnen, wenn der Käufer nicht seine sämtlichen zum Ausstellungstag der Bestellung fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der MOTOPOINT beglichen hat.
4. Die Ware wird über die Tschechische Post, Paketdienste, Speditionen oder durch den eigenen Verteildienst der MOTOPOINT zu den üblichen Transportpreisen geliefert, soweit nicht in Artikel 6 des Kaufvertrages etwas anders vereinbart wird.
Der Käufer hat die Übernahme der Waren dem Mitarbeiter der MOTOPOINT auf deren Lieferbeleg zu bestätigen. Diese Bestätigung hat die ordnungsgemäße Käuferbezeichnung nach dem Handelsregisterauszug oder dem Gewerbeschein, Vorname und Familienname des die Übernahme Bestätigenden sowie das Datum der Warenübernahme zu enthalten. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Frächter nicht verpflichtet ist, die Übereinstimmung der in der Bestätigung gemachten Angaben mit den Angaben im Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein zu überprüfen. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der genannten Vorgehensweise und für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Des Weiterem haftet der Käufer voll dafür, dass die Ware von einer zur Übernahme berechtigten Person nach den oben genannten Bestimmungen übernommen wird. Sollten später Zweifel welcher Art auch immer über die Lieferung aufgrund einer unklaren oder ungenauen Bezeichnung des Käufers in den Lieferbelegen entstehen, so wird die Lieferung als ordnungsgemäß erfolgt und vom Käufer übernommen angesehen.
5. Soweit der Käufer der MOTOPOINT keine andere Anschrift für die Lieferung mitteilt, gilt als Bestimmungsort der Sitz des Käufers. Wurden mehrere Anschriften mitgeteilt, kann die MOTOPOINT ihre Lieferung dadurch erfüllen, dass sie die Waren an einer von diesen Anschriften übergibt, es sei denn, dass der Käufer in seiner Bestellung die Lieferanschrift genau spezifiziert hat. Dies gilt auch, falls der Lieferort zwar in der Bestellung angegeben ist, sich jedoch die Lieferung an die angegeben Anschrift als unmöglich oder wesentlich schwierig erweist.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die MOTOPOINT unverzüglich und schriftlich über alle Änderungen zu den Personen zu unterrichten, die berechtigt sind, die Ware zu übernehmen und die Transportdokumente (Lieferdokumente) zu unterzeichnen, sowie sie über Änderungen der für die Lieferung relevanten Anschriften zu unterrichten. Eine Verletzung dieser Pflicht ist kein Grund für den Käufer, die Übernahme der Lieferung anzuzweifeln und befreit die MOTOPOINT von jeglicher Haftung für Zeitverzug oder Schäden.
7. Lieferbeleg im Sinne der obigen Bestimmungen ist in der Regel der Lieferschein.
Der vom Käufer bestätigte Lieferschein wird der Rechnung beigefügt.
Der Lieferschein enthält:
- Bezeichnung des Käufers nach Kaufvertrag
- Nummer der Bestellung des Käufers
- Gegenstand der Leistung und Preise der einzelnen Positionen.
Auf Wunsch des Käufers wird dem Lieferschein eine Konformitätserklärung beigefügt, die von den verantwortlichen Mitarbeitern der MOTOPOINT unterzeichnet ist.
III.
Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis wird durch die Preisliste festgelegt und wird für die jeweiligen Waren in der Rechnung beziehungsweise im Lieferschein angegeben. Der Kaufpreis ist der Preis der Ware; Verpackungskosten, Postgebühren bzw. Frachtkosten werden gesondert berechnet, soweit nicht im Kaufvertrag etwas anderes festgelegt ist.
Der Käufer wird mit der Preisliste vertraut gemacht.
2. Der Preis ist zum in der Rechnung bestimmten Datum fällig. Ist in der Rechnung kein Zahlungsziel festgelegt, tritt die Fälligkeit am 14. Tag nach Erbringung der Lieferung (nach dem Datum der steuerbaren Leistung) ein.
3. Die Rechnung ist ein Zahlungs- und Steuerbeleg, der folgende Angaben enthält:
a) Vorname und Familienname bzw. Firma des Käufers;
b) Sitz oder Geschäftsadresse des Käufers;
c) Identifikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers;
e) Ausstellungsdatum der Rechnung und Datum der steuerbaren Leistung;
f) Fälligkeitsdatum;
g) Bezeichnung der Ware, deren Menge und Einzelpreise, soweit es sich nicht um eine Sammelrechnung handelt;
h) Gesamtpreis ohne MwSt.;
i) Mehrwertsteuer;
j) zu zahlender Gesamtbetrag;
k) Nummer des Lieferscheins, falls er gesondert ausgestellt wurde;
l) Kundennummer, falls eine Kundennummer zugeordnet wurde.
4. Gerät der Käufer in Verzug mit der Bezahlung des Kaufpreises einer einzelnen Lieferung, ist die MOTOPOINT berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Schuldbetrages pro Tag für die ersten 30 Tage Verzug zu verlangen. Dauert der Zahlungsverzug länger als 30 Tage an, ist die MOTOPOINT berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des Schuldbetrages pro Tag zu verlangen und ist auch berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt bedarf der Schriftform und ist ab dem Zeitpunkt seiner Zustellung an den Käufer wirksam. Als erfolgte Zustellung gilt auch der Zeitpunkt des Empfangs einer Faxnachricht oder einer E-Mail auf einer Anlage des Käufers.
In einem solchen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, einander alles zurückzugeben, was sie nach diesem Vertrag erhalten haben. Eine Rückgabe der Ware statt deren Bezahlung ist nur auf Verlangen von MOTOPOINT oder gemäß einer Vereinbarung mit ihr möglich und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
IV.
Rechte aus Mängelhaftung, Garantie
1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Geltendmachung der Rechte und Ansprüche des Käufers aus der Mängelhaftung richten sich nach der Reklamationsordnung der MOTOPOINT, die einen untrennbaren Bestandteil dieser Bedingungen bildet. Für die Veröffentlichung der Reklamationsordnung oder ihre Änderungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Veröffentlichung dieser Bedingungen.
2. Soweit nicht durch die Preisliste etwas anderes festgelegt ist, gewährt die MOTOPOINT auf alle Waren eine Garantie in der Dauer von 6 Monaten ab der Übergabe und Abnahme der Waren, soweit der Hersteller keine andere Garantiefrist gewährt. Die Garantiefrist beginnt am Tag der Übergabe und Abnahme der Waren. Die innerhalb der Garantiefrist ordnungsgemäß erhobenen Mängelrügen werden bevorzugt durch Warenaustausch gelöst.
V.
Warenrückgabe
Der Käufer ist berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme jene Waren zurückzugeben, die er irrtümlich bestellt hat, jedoch nur unter der Bedingung, dass die zurückgegebenen Waren offensichtlich unbenutzt und unbeschädigt, in der unbeschädigten und ungeöffneten Originalverpackung zurückgegeben werden. Bei Erfüllung der genannten Bedingungen verpflichtet sich die MOTOPOINT, die Waren zurückzunehmen und eine auf entsprechende Weise geänderte Rechnung oder eine Gutschrift auszustellen.
Dies gilt nicht, soweit es sich um Nicht-Standard-Waren nach Absatz 4 Artikel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt.
VI.
Besondere Bestimmungen über Nicht-Standard-Waren und Bestimmungen über spezielle Leistungen
1. Die Nicht-Standard-Waren werden ausschließlich aufgrund einer speziellen schriftlichen Bestellung oder eines Kaufvertrages geliefert. Auf Aufforderung von MOTOPOINT zur Bezahlung einer Anzahlung ist der Käufer verpflichtet, die Anzahlung nach Bestätigung der Bestellung und Ausstellung der Anzahlungsrechnung auf das Konto der MOTOPOINT zu leisten. Die Anzahlung wird in der Endrechnung vom Gesamtpreis der bestellten Waren abgezogen.
2. Die MOTOPOINT kann nach freiem und ausschließlichem Erwägen eine spezielle Preisliste für einzelne Käufer oder Käufergruppen veröffentlichen. Die Kriterien der Preisgestaltung werden von der MOTOPOINT festgelegt. Die Gültigkeit der speziellen Preisliste ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages bedingt, zu dessen Anlage und untrennbarem Bestandteil diese Preisliste wird. Aufgrund dieses Kaufvertrages teilt die MOTOPOINT dem Käufer eine Kundennummer zu, mit der der Käufer sich beim Verkehr mit der MOTOPOINT auszuweisen hat.
VII.
Sonstige Bestimmungen
1. Der Käufer erwirbt Eigentumsrecht zur Ware erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Waren durch den Käufer geht auf ihn die Haftung für zufällige Vernichtung, Beschädigung oder Verlust der Waren über.
2. Die MOTOPOINT ist berechtigt, vom jedem Kaufvertrag zurückzutreten, und zwar mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Fälle auch dann, wenn der Käufer Waren, zu denen die MOTOPOINT exklusive Vertriebsrechte besitzt, von einer anderen Person als von MOTOPOINT oder von einer nicht von MOTOPOINT mit dem Verkauf betrauten Gesellschaft gekauft hat.
3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten nach diesem Vertrag entstandenen Streitigkeiten vor allem durch Vereinbarung beizulegen. Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, die aus Rechtsbeziehungen entstehen, die sich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen richten, werden durch ein Schiedsverfahren entschieden, und zwar vom Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik nach der Ordnung dieses Schiedsgerichtes.
4. Diese Bedingungen treten am Tag ihrer Unterzeichnung durch die hierzu für die MOTOPOINT berechtigte Person in Kraft. Im Falle ihrer Veröffentlichung auf den Internetseiten der MOTOPOINT treten sie mit dem 2. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neuere Bedingungen heben die vorhergehenden Bedingungen auf. Die auf den Bedingungen begründeten Rechtsbeziehungen werden jeweils nach den zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtsbeziehung geltenden Bedingungen beurteilt.
Alle Inhalte Webseite sind urheberrechtlich geschützt mit Gesetz Nr. 121/2000, Kopieren wird stafrechtlich verfolgt.